AGB Flytours


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Flytours Gleitschirmreisen GmbH


1. Vertragsabschluss
1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Flytours kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, übers Internet oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Flytours wirksam.

1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Anzahlung Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten: pro Person CHF 200.-- bis 500.-- für Pauschalreisen. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann Flytours die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 3.2.ff. geltend machen.

2.2 Restzahlung Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Flytours die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziff. 3.2.f gelten machen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

2.3. Kurzfristige Buchungen Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

2.4. Buchungsgebühren; Auslagen bei kurzfristigen Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 15 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein; allfällige Telefon- und Telefax gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

2.5. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen
Wir machen Sie drauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes erheben kann.

3. Annullation
3.1 Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch ein Mail mitteilen. Die Buchung muss auch auf der Homepage in ihrem Konto, durch sie Persönlich, Annulliert werden. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 60. – pro Auftrag, maximal CHF 120. – als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziff. 3.3) Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationskostenversicherung gedeckt.

3.3. Annullationskosten
Sagen Sie die Reise weniger als 40 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziff. 3.2.) folgende Annullationskosten erhoben:
39-15 Tage vor Reisebeginn: 70% der Reisekosten
14-0 Tage vor Reisebeginn,Nichterscheinen: 100% der Reisekosten.
Maasgebend zur Berechnung des Annullations-Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag Maasgebend.

3.4 Annullierungskostenversicherung
Jeder Teilnehmer muss selber für eine Annullationskostenversicherung besorgt sein.

4. Änderungen
4.1 Änderungen vor Vertragsabschluss.
Flytours behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.

4.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Flytours wird die Preiserhöhung bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4 genannten Rechte zu.

4.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn. Flytours behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Flytours bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Flytours orientiert Sie so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

4.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.
Führe die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen noch Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet, oder
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).

5. Reiseabsage durch Flytours
5.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Flytours ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Flytours Ihnen den bereits bezahlen Reisepreis zurück, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Flytours ausgeschriebenen Rundreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Flytours die Reise bis spätestens 15 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 4.4; weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

5.3 Höhere Gewalt, Streiks, Wetter
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, Wetter), behördliche Maasnahmen oder Streiks können Flytours veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie Flytours so rasch als möglich. Wird die Reise abgesagt, ist Flytours bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise zu einer anderen Zeit anzubieten. Nehmen Sie an dieser Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet, eine allfällige Preisdifferenz wird Ihnen zurückerstattet.
Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, wird Ihnen der bezahlte Reisepreis sofort zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. (Zum formellen Vorgehen siehe Ziffer 4.4).

6. Programmänderungen
6.1 Flytours behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Flytours bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

7. Abbruch der Reise
Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden: Sollten Sie aus irgend einem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Flytours nicht belastet werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

8. Pass, Visa, Impfungen
In den Flytours -Prospekten finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland berücksichtigen müssen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ob und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland berechtigenden Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Auf Wunsch besorgen wir Ihnen allfällig erforderliche Visa. Die Kosten dafür werden Ihnen in Rechnung gestellt.

9. Haftung
Die Firma FLYTOURS und seine Mitarbeiter, können in keiner Weise verantwortlich gemacht werden für Unfälle irgendwelcher Art und deren Folgen, Verletzungen, Verspätungen, Unregelmässigkeiten, Schaden an Personen und Sachen, Flugplanänderungen, Rundreise Programmänderungen usw. Für Diebstahl, Verschmutzung und Beschädigung, ist jeder Teilnehmer für seine Persönlichen Effekten und Geräte selber verantwortlich, dass er eine Versicherung hat. Flytours hat keine Versicherung für Diebstahl, Verschmutzung und Beschädigung von Persönlichen Effekten und Geräte ( Gleitschirm,Notschirm,Sitz, Natel, Kleider usw) von Reiseteilnehmern.

10.Versicherung, Dokumente und Ausweise des Teilnehmers.
Um an einer Flugreise bei FLYTOURS teilzunehmen musst der Teilnehmer Rega-Gönner sein (http://www.rega.ch/) oder eine gleichwertige Versicherung haben. Er muss ein Gültiges Schweizer Brevet oder Flugschein seiner Nationalität haben, der ihn berechtigt ohne Aufsicht und Selbständig zu Fliegen. Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer IPPI (5) Karte sein.

11. Rückbestätigung von Flugscheinen.
10.1 Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transport Anspruchs führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

12.Ombudsmann
12.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und FLYTOURS, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

12.2 Die Adresse des Ombudsmann lautet:
Ombudsmann des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes
Postfach 383
8034 Zürich

14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Auf Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und FLYTOURS ist schweizerisches Recht anwendbar.

14.2 Klagen gegen FLYTOURS können nur an seinem Sitz in Flims angebracht werden.